Steinbruch im Enzkreis mit Annahme von Bauschutt überfordert

Die Natursteinwerke im Nordschwarzwald GmbH & Co KG, kurz NSN, betreiben im Enzkreis die Steinbrüche in Keltern, in Mühlacker sowie den Steinbruch in Enzberg. Das Unternehmen nimmt mit Wirkung vom 1.12.2023 kein Abbruchmaterial mehr an. Dies gab das Unternehmen auf dessen Webseite bekannt. Das Unternehmen begründet die Einstellung der Annahme von Bauschutt mit den durch die Einführung der Ersatzbaustoffverordnung gestiegenen „bürokratischen Hürden“ für die Annahme von Abbruchmaterial wie Beton und Bauschutt. Laut Geschäftsführer und Unterzeichner des Schreibens, Herrn Hans Ulmer, sind die Anforderungen an die Annahme, die Lagerung und die Aufbereitung sowie das Inverkehrbringen von mineralischen Ersatzbaustoffen (EBV) in einem Maße gestiegen, dass es den Natursteinwerken im Nordschwarzwald GmbH & Co KG, der Betreibergesellschaft des Steinbruchs Mühlacker/Enzberg, aus technischer und ökonomischer Sicht nicht mehr sinnvoll erscheint, den Geschäftsbereich aufrechtzuerhalten. Fraglich ist, was NSN „aus technischer Sicht“ jetzt nicht einhalten kann? Denn die technischen Anforderungen an die Sieb- und Brechanlagen haben sich nicht (wesentlich) geändert. Sollte Herr Ulmer damit die Qualität des hergestellten Ersatzbaustoffes (Recyclingmaterials) meinen, dann hat der Verordnungsgeber sein Ziel in diesem Fall erreicht. Die Verbannung von minderwertig hergestelltem RC-Material, bei welcher die Entsorgung von Bauschutt im Vordergrund steht, nicht die hochwertige Wiederverwendung.

Neue Qualitätsanforderungen für die Verwertung von Bauschutt

Aufbereitung von Abbruchmaterial zu Ersatzbaustoffen zu erhöhen. Im Rahmen der am 1.8.2023 in Kraft getretenen Verordnung wurden die Qualitätsstandards an die Herstellung von Sekundärrohstoffen – sogenannten Ersatzbaustoffen – erhöht, sodass diese Primärrohstoffen in nichts nachstehen und durch einen niedrigeren Preis an Akzeptanz gewinnen.

Wiederverwertung von Bauschutt zunehmend Pflicht

Der Trend zur Verwertung von mineralischem Abbruchmaterial dürfte anhalten. Denn die Gesetzgebung wird sich voraussichtlich auch in Zukunft immer weiter in Richtung Verwertung statt Beseitigung verschärfen. Der Verordnungsgeber stößt seit Jahren in diese Richtung. Bei Ausschreibungen dürften bereits jetzt keine Primärbaustoffe vorgeschrieben werden. Der Einsatz von Sekundärrohstoffen ist dem Anbieter somit bereits gesetzlich freigestellt. Gerade für Steinbrüche bedeutet dies, dass sie nur über die Aufbereitung von Abbruchmaterial wertvolle Marktanteile sichern können. Dies würde sich nicht nur auf die Umwelt positiv auswirken. Wahrscheinlich ist, dass sich hierdurch auch die Preise sowohl für die Entsorgung von Abbruchmaterial als auch die für Primärrohstoffe senken werden. Für Steinbrüche bedeutet dies Einbußen in der Marge für Primärrohstoffe.

Preise für die Entsorgung von Abbruchmaterial unverändert

Viele Steinbruchbetreiber haben sich rechtzeitig auf die neuen Anforderungen für die Verwertung von Abbruchmaterial (z.B. AVV 17 01 01) nach Einführung der EBV vorbereitet. Wer dies nicht getan hat, wird durch die Ersatzbaustoffverordnung gezwungen, unter Umständen diesen Geschäftszweig einzustellen, wie dies bei NSN der Fall ist. Der aufgrund der höheren Nachfrage nach Ersatzbaustoffen gesunkene Preis für die Entsorgung könnte dadurch rein theoretisch unverändert bleiben oder durch andere Faktoren steigen. Denn wenn es weniger Anbieter gibt, die Abbruchmaterial entsorgen können, wird die Nachfrage das Angebot übersteigen. Folglich steigt der Preis.