Seminar zur Ersatzbaustoffverordnung

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28. Januar 2025 | Beginn 8:30 Uhr

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Das erwartet Sie

Eine verständliche und praxisorientierte Schulung mit Schwerpunkt auf Bodenmaterial

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Wichtige Neuerungen

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Nützliche Praxistips

Erfahrungen unserer Kunden

Ich wüsste nicht, was man besser machen könnte. Es wurden alle wichtigen Themen erklärt. TOP!

Michael Friedel

Weiß Erdbau GmbH

Sehr strukturiert. Einfach und verständlich. Gute Praxisbeispiele.

Aber sehr hohes Tempo!

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Euer Seminar war klasse. Selten so viel Wissen in so kurzer Zeit bekommen.

Ralf Heusler

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Wissenswertes zur Mantelverordnung

Was ist die Mantelverordnung?

Unter der „Mantelverordnung“ versteht man die gleichzeitige Einführung bzw. Änderung mehrerer Regelwerke. Die von der Mantelverordnung betroffenen Regelwerke sind:

  • die Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung
  • die Ersatzbaustoffverordnung
  • die Gewerbeabfallverordnung
  • sowie die Deponieverordnung

 

Welches Ziel hat die Mantelverordnung?

Die Mantelverordnung soll den Umgang mit mineralischen Abfällen in Bezug auf den Umweltschutz verbessern. Hierbei steht die Verwertung, das heißt die Wiederverwendung mineralischer Abfälle als Sekundärrohstoff oder auch Ersatzbaustoff im Vordergrund.

 

Ab wann gilt die Mantelverordnung?

Die Mantelverordnung tritt am 1. August 2023 in Kraft. Die Mantelverordnung wurde am 25. Juni 2021 im deutsche Bundesrat verabschiedet.

 

Für wen gilt die Mantelverordnung?

Die Mantelverordnung gilt für alle Martkteilnehmer, die mit mineralischen Abfällen zu tun haben, auch wenn diese nach dieser Vorschrift nicht als Abfall gelten (z.B. unbelasteter Erdaushub).

Als Marktteilnehmer zählen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich:

  • Planer
  • Bauherren
  • Erdbauer
  • Rückbauer
  • Entsorger
  • Deponien

 

Gibt es Übergangsregelungen für die Mantelverordnung?

Die Mantelverordnung sieht gewisse Übergangsregelungen vor. Hierzu zählen beispielsweise bereits erteilte Genehmigungen für Aufschüttungen und Abgrabungen (z.B. Steinbrüche)

 

Was ist die Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung?

Die Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung dient dem Schutz des Boden (Erdoberfläche) und des Grundwassers.

Diese Verordnung regelt unter anderem:

  • die Anforderungen an die Untersuchung und Bewertung von Böden in Bezug auf vermutete Schadstoffe
  • die Anforderungen bei Sanierungen von schädlichen Bodenveränderungen
  • die Abwehr von Gefahren durch belastete Böden für Mensch und Umwelt (z.B. Grundwasser)
  • Maßnahmen zum Vorbeugen von Schäden

 

Was ist der Unterschied zwischen Bodenmaterial und Baggergut?

Bodenmaterial (kurz „BM“) wird Material bezeichnet, welches nicht aus mineralischen Stoffen oder mit diesen (z.B. Schotter) gemischt wurde und nicht aus Gewässern oder Ufernähe stammt.

Baggergut (kurz „BG“) wird Material bezeichnet, das aus Gewässern oder Ufernähe stammt.

 

Was ist die Ersatzbaustoffverordnung?

Die Ersatzbaustoffverordnung (kurz „EBV“) regelt den Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen.

Sie ist gegliedert in:

  1. Allgemeine Bestimmungen
  2. Annahme von mineralischen Abfällen
  3. Herstellen von mineralischen Ersatzbaustoffen
  4. Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen
  5. Getrennte Sammlung von mineralischen Abfällen
  6. Gemeinsame Bestimmungen

 

Was sind mineralische Ersatzbaustoffe?

Mineralische Ersatzbaustoffe (kurz „MEB“) sind mineralische Abfälle, die als Baustoff wiederverwertet werden.

Hierzu zählt zum Beispiel aufbereiteter Bauschutt, aber auch Baggergut (z.B. Schlamm) und Bodenmaterial (z.B. Erdaushub).

Welches Regelwerk letztlich einschlägig ist, hängt vom vorliegenden Material ab. Beispielsweise greift bei Humus (Mutterboden) nicht die Ersatzbaustoffverordnung (EBV), sondern die Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung.

 

Preise

279,00€  229,00€* zzgl. MwSt.

*nur bis zum 31.5.2023

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