Seminar zur Ersatzbaustoffverordnung
Speziell für die Fachbereiche
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- Planung
- Erdbau
- Rückbau
Nächster Termin
28. Januar 2025 | Beginn 8:30 Uhr
Fit für die Ersatzbaustoffverordnung
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mit
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Rechtsanwalt, Dozent und Autor
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Das erwartet Sie
Eine verständliche und praxisorientierte Schulung mit Schwerpunkt auf Bodenmaterial
Online Test
Teilnehmerfragen
Zertifikat
Bestens vorbereitet
In 3 Stunden erfahren Sie alles was Sie wissen müssen
Wichtige Neuerungen
- Bereiten Sie Ihren Betrieb auf die Mantelverordnung vor
- Handeln Sie auch nach dem 1. August 2023 ordnungsgemäß
- Vermeiden Sie unnötige Bußgelder
Wesentliche Unterschiede
- Lernen Sie die Unterschiede zu den bisherigen Regelwerken
- Nutzen Sie die Änderungen zu Ihrem Vorteil
- Testen Sie mit Fragen Ihren aktuellen Wissensstand
Nützliche Praxistips
- Verbinden Sie Theorie mit Ihren alltäglichen Aufgaben
- Sehen Sie anhand von Beispielen die Umsetzung in der Praxis
- Bleiben Sie wettbewerbsfähig und professionell
Erfahrungen unserer Kunden
Ich wüsste nicht, was man besser machen könnte. Es wurden alle wichtigen Themen erklärt. TOP!
Michael Friedel
Weiß Erdbau GmbH
Sehr strukturiert. Einfach und verständlich. Gute Praxisbeispiele.
Aber sehr hohes Tempo!
Feedback erfolgte anonym
Euer Seminar war klasse. Selten so viel Wissen in so kurzer Zeit bekommen.
Ralf Heusler
Ernst GmbH
Wolf Erdbau GmbH & Co.KG
Obersulm
Stadtwerke Pirmasens
Primasens
Grothe Bau GmbH & Co. KG
Lübeck
Stadt München
München
Franz Dietrich GmbH
Naunhof
Hildebrand OHG
Ludwigshafen
Bergmann GmbH
Feldkirchen
Pockrandt Erdbau GmbH
Extertal
PLANKONZEPT
Brackenheim
Bokmeier GmbH
Markelsheim
Die Mantelverordnung zum Download
Hier können Sie alle Regelwerke der Mantelverordnung downloaden
- BundesBodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
- Ersatzbaustoffverordnung (EBV)
- Deponieverordnung (DepV)
- Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
- Eckpunktepapier Ersatzbaustoffverordnung
- Ersatzbaustoffverordnung Anlage 1 - Grenzwerte / Tabelle
- Ersatzbaustoffverordnung Anlage 2 - Einsatzmöglichkeiten
Wissenswertes zur Mantelverordnung
Unter der „Mantelverordnung“ versteht man die gleichzeitige Einführung bzw. Änderung mehrerer Regelwerke. Die von der Mantelverordnung betroffenen Regelwerke sind:
- die Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung
- die Ersatzbaustoffverordnung
- die Gewerbeabfallverordnung
- sowie die Deponieverordnung
Die Mantelverordnung soll den Umgang mit mineralischen Abfällen in Bezug auf den Umweltschutz verbessern. Hierbei steht die Verwertung, das heißt die Wiederverwendung mineralischer Abfälle als Sekundärrohstoff oder auch Ersatzbaustoff im Vordergrund.
Die Mantelverordnung tritt am 1. August 2023 in Kraft. Die Mantelverordnung wurde am 25. Juni 2021 im deutsche Bundesrat verabschiedet.
Die Mantelverordnung gilt für alle Martkteilnehmer, die mit mineralischen Abfällen zu tun haben, auch wenn diese nach dieser Vorschrift nicht als Abfall gelten (z.B. unbelasteter Erdaushub).
Als Marktteilnehmer zählen insbesondere, jedoch nicht ausschließlich:
- Planer
- Bauherren
- Erdbauer
- Rückbauer
- Entsorger
- Deponien
Die Mantelverordnung sieht gewisse Übergangsregelungen vor. Hierzu zählen beispielsweise bereits erteilte Genehmigungen für Aufschüttungen und Abgrabungen (z.B. Steinbrüche)
Die Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung dient dem Schutz des Boden (Erdoberfläche) und des Grundwassers.
Diese Verordnung regelt unter anderem:
- die Anforderungen an die Untersuchung und Bewertung von Böden in Bezug auf vermutete Schadstoffe
- die Anforderungen bei Sanierungen von schädlichen Bodenveränderungen
- die Abwehr von Gefahren durch belastete Böden für Mensch und Umwelt (z.B. Grundwasser)
- Maßnahmen zum Vorbeugen von Schäden
Bodenmaterial (kurz „BM“) wird Material bezeichnet, welches nicht aus mineralischen Stoffen oder mit diesen (z.B. Schotter) gemischt wurde und nicht aus Gewässern oder Ufernähe stammt.
Baggergut (kurz „BG“) wird Material bezeichnet, das aus Gewässern oder Ufernähe stammt.
Die Ersatzbaustoffverordnung (kurz „EBV“) regelt den Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen.
Sie ist gegliedert in:
- Allgemeine Bestimmungen
- Annahme von mineralischen Abfällen
- Herstellen von mineralischen Ersatzbaustoffen
- Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen
- Getrennte Sammlung von mineralischen Abfällen
- Gemeinsame Bestimmungen
Mineralische Ersatzbaustoffe (kurz „MEB“) sind mineralische Abfälle, die als Baustoff wiederverwertet werden.
Hierzu zählt zum Beispiel aufbereiteter Bauschutt, aber auch Baggergut (z.B. Schlamm) und Bodenmaterial (z.B. Erdaushub).
Welches Regelwerk letztlich einschlägig ist, hängt vom vorliegenden Material ab. Beispielsweise greift bei Humus (Mutterboden) nicht die Ersatzbaustoffverordnung (EBV), sondern die Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung.
Nachrichten
Erfahren Sie das Neuste zur Mantelverordnung
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