Wir möchten Sie heute auf den neuesten Stand bringen bezüglich der aktuellen Änderungen und Anforderungen, die sich durch die überarbeitete Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) ergeben. Diese ist Teil der Mantelverordnung, die ab dem 1. August 2023 in Kraft tritt.

Die alte BBodSchV von 1999 wurde aktualisiert, um den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung zu tragen. Im Folgenden sind einige der wichtigsten Änderungen aufgelistet:

  1. Bodenkundliche Baubegleitung: Ab 2028 müssen Probenahmen ausschließlich unter akkreditierten Bedingungen erfolgen. Gemäß § 7 Satz 1 können Behörden in Einzelfällen eine bodenkundliche Baubegleitung gemäß DIN 19639 für Maßnahmen ab 3000 m² anfordern.
  2. Sickerwasserprognose: Diese kann nun auch unter Anwendung von Stofftransportmodellen erstellt werden, um eine Stoffkonzentration für einen Prüfwertvergleich am Ort der Beurteilung zu bestimmen.
  3. Eluat: Die Elution wird nun mit einem Wasser-Feststoffverhältnis von 2:1 nach DIN 19528 oder DIN 19529 durchgeführt, im Gegensatz zur bisherigen Regelung (10:1).
  4. Beurteilung von Materialien: Die Neuregelung umfasst auch das Auf- oder Einbringen von Materialien unterhalb oder außerhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht, d.h. die Verfüllung von Abgrabungen.
  5. Neue Prüf- und Maßnahmenwerte: Diese wurden angepasst und ergänzt, und umfassen nun auch Parameter wie PFAS, sprengstofftypische Verbindungen, Nonylphenole und dioxinähnliche PCBs.

Die BBodSchV bietet weiterhin wichtige Informationen zur Vermeidung von schädlichen Bodenveränderungen, Regelungen zur Gefahrenabwehr bei Bodenerosion, Anforderungen an Untersuchungen und Sanierungen sowie Hinweise zur Probenahme. Vorsorgewerte für anorganische und organische Parameter sowie Prüf- und Maßnahmenwerte für verschiedene Wirkungspfade sind ebenso enthalten.

Die aktualisierte Verordnung verstärkt die Bedeutung von akkreditierten Untersuchungen und legt den Fokus auf die Vorsorge gegen schädliche Bodenveränderungen.