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Ersatzbaustoffverordnung in Bayern

Voller Ausnahmen: Die Ersatzbaustoffverordnung in Bayern

Die in Bayern umgesetzte Ersatzbaustoffverordnung nutzt eine spezielle Öffnungsklausel, um eigene, strengere Maßnahmen für den Umweltschutz und die Verwendung von Ersatzbaustoffen zu implementieren. Diese regional angepassten Regelungen reflektieren das Engagement des Freistaats, auf die ökologischen und geologischen Besonderheiten Bayerns einzugehen. Sie bieten klare Richtlinien für den Einsatz von Ersatzmaterialien und unterstützen so eine nachhaltige Bauwirtschaft im Einklang mit strengen Umweltschutzstandards.

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Ersatzbaustoffverordnung EBV

Übergangsregelungen und Fristen der Ersatzbaustoffverordnung

Die Ersatzbaustoffverordnung definiert spezifische Übergangsregelungen für den Einsatz und die Klassifizierung von mineralischen Ersatzbaustoffen, Bodenmaterial und Baggergut. Diese Regelungen gewährleisten, dass die Materialien bis zum offiziellen Inkrafttreten der Verordnung am 1. August 2023 nachhaltig und sicher eingesetzt werden können.

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