Übergangsregelungen und Fristen der Ersatzbaustoffverordnung
Die Ersatzbaustoffverordnung definiert spezifische Übergangsregelungen für den Einsatz und die Klassifizierung von mineralischen Ersatzbaustoffen, Bodenmaterial und Baggergut. Diese Regelungen gewährleisten, dass die Materialien bis zum offiziellen Inkrafttreten der Verordnung am 1. August 2023 nachhaltig und sicher eingesetzt werden können.