Voller Ausnahmen: Die Ersatzbaustoffverordnung in Bayern
Die in Bayern umgesetzte Ersatzbaustoffverordnung nutzt eine spezielle Öffnungsklausel, um eigene, strengere Maßnahmen für den Umweltschutz und die Verwendung von Ersatzbaustoffen zu implementieren. Diese regional angepassten Regelungen reflektieren das Engagement des Freistaats, auf die ökologischen und geologischen Besonderheiten Bayerns einzugehen. Sie bieten klare Richtlinien für den Einsatz von Ersatzmaterialien und unterstützen so eine nachhaltige Bauwirtschaft im Einklang mit strengen Umweltschutzstandards.