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Ersatzbaustoffverordnung in Bayern

Voller Ausnahmen: Die Ersatzbaustoffverordnung in Bayern

Die in Bayern umgesetzte Ersatzbaustoffverordnung nutzt eine spezielle Öffnungsklausel, um eigene, strengere Maßnahmen für den Umweltschutz und die Verwendung von Ersatzbaustoffen zu implementieren. Diese regional angepassten Regelungen reflektieren das Engagement des Freistaats, auf die ökologischen und geologischen Besonderheiten Bayerns einzugehen. Sie bieten klare Richtlinien für den Einsatz von Ersatzmaterialien und unterstützen so eine nachhaltige Bauwirtschaft im Einklang mit strengen Umweltschutzstandards.

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Ersatzbaustoffverordnung

Unzureichende Vorbereitung auf die Mantelverordnung: Ein Risiko für Betriebe und Behörden

Betriebe und Behörden sind unzureichend auf die Mantelverordnung vorbereitet, warnen Experten. Dies könnte zu erheblichen Unstimmigkeiten und sogar Straftaten führen. Um dies zu vermeiden, bietet ein Mantelverordnung Webinar präzise und umfassende Schulungen an. Es hilft dabei, kostspielige Verstöße zu vermeiden und schafft ein solides Fundament für verantwortungsbewusste Geschäftspraktiken. Investieren Sie jetzt in die Schulung, um späteren juristischen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen.

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Ersatzbaustoffverordnung EBV

Übergangsregelungen und Fristen der Ersatzbaustoffverordnung

Die Ersatzbaustoffverordnung definiert spezifische Übergangsregelungen für den Einsatz und die Klassifizierung von mineralischen Ersatzbaustoffen, Bodenmaterial und Baggergut. Diese Regelungen gewährleisten, dass die Materialien bis zum offiziellen Inkrafttreten der Verordnung am 1. August 2023 nachhaltig und sicher eingesetzt werden können.

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