Am 1. August 2023 tritt die Ersatzbaustoffverordnung in Deutschland in Kraft. Diese Verordnung soll dazu beitragen, den Einsatz von Recycling-Baustoffen zu fördern und gleichzeitig den Umweltschutz zu verbessern. Doch trotz der positiven Ziele gibt es auch einige kritische Stimmen von Seiten der Behörden. In diesem Artikel werfen wir einen Blick auf die offenen Fragen und die Kritik an der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung.

Keine klaren Definitionen

Eine der offenen Fragen betrifft die genaue Definition von Recycling-Baustoffen. Laut der Verordnung sollen nur solche Baustoffe als Recycling-Baustoffe bezeichnet werden, die aus bereits verwendeten Baumaterialien hergestellt wurden. Doch es ist noch unklar, welche Materialien genau als „bereits verwendet“ gelten und welche nicht. Das kann zu Verwirrungen und Unklarheiten führen.

Ein weiteres Problem betrifft die fehlende Klarheit bei der Verwendung von Recycling-Baustoffen. Die Verordnung gibt zwar vor, dass der Einsatz von Recycling-Baustoffen gefördert werden soll, es ist jedoch unklar, wie dies umgesetzt werden soll. Es fehlt an konkreten Hanldungshilfen. Es gibt keine konkreten Vorgaben oder Empfehlungen für den Einsatz von Recycling-Baustoffen in bestimmten Bauprojekten. Auch ist unklar, ob und wie die Verwendung von Recycling-Baustoffen in der Planung und Ausschreibung von Bauvorhaben berücksichtigt werden soll.

Qualitätssicherung unklar

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die fehlenden Regelungen zur Qualitätssicherung von Recycling-Baustoffen. Es gibt zwar Vorschriften zur Herstellung von Recycling-Baustoffen, es ist jedoch unklar, wie die Qualität der hergestellten Baustoffe kontrolliert und überwacht werden soll. Die Behörden befürchten, dass dadurch minderwertige Baustoffe in den Bau gelangen könnten, was zu Schäden an Gebäuden und Infrastruktur führen könnte.


 Wer haftet bei Schäden?

Ein weiteres Problem betrifft die Verantwortlichkeiten im Falle von Schäden, die durch die Verwendung von Recycling-Baustoffen verursacht wurden. Es ist noch unklar, wer im Falle von Schäden haftet, die durch die Verwendung von Recycling-Baustoffen verursacht wurden. Die Behörden fordern klare Regelungen, um mögliche Streitigkeiten und Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Fazit

Insgesamt gibt es also noch viele offene Fragen und Kritikpunkte bezüglich der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung. Die Behörden fordern eine klare und eindeutige Definition von Recycling-Baustoffen, konkrete Vorgaben für den Einsatz von Recycling-Baustoffen in Bauprojekten sowie Regelungen zur Qualitätssicherung und Haftungsfragen. Nur so kann die Verordnung ihre positiven Ziele erreichen und gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz leisten.